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Heiratsurkunde aus Medelsheim

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Moderator: tim52mer

rgries
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Hallo

Könnte mir mal (vielleicht Franz Peter) wieder jemand helfen die Heiratsurkunde von Peter Gries und Anna Maria Chergel zu entziffern.
Sie haben womöglich am 6ten Oktober 1829 in Medelsheim (damals Bayerische Pfalz) geheiratet

Ich glaube, ich habe Folgendes gelesen:

Im Jahr eint tausend acht hundert neun und zwanzig den (dritten Tag) des Monats Oktober um ein Uhr des Nachmittags sind vor uns Georg Beck Bürgermeister der Bürgermeisterei Medelsheim wohnhaft zu Medelsheim Beamten des Zivilstandes der Gemeinde Medelsheim Kantons Neuhornbach Bezirksgericht Zweibrücken, erschienen Peter Gries dreißig Jahre und acht Monate alt, Maurer geboren und wohnhaft zu Niedergailbach …………………................. …………..Nicolaus Gries ……… Maurer wohnhaft zu Niedergailbach, gestorben ………………….. ………………………….. Oktober ……………………………………………………………………………………………… ………… acht und zwanzigsten September ………………………………………………………………………… …………von Magdalena Kalebronn ………………………………….. wohnhaft zu Niedergailbach ….. ………………………………………………………………………………………………………………………………………….. ….. Anna Maria Chergel zwei und dreißig Jahre alt ………………………….. geboren zu …………….. … wohnhaft zu Medelsheim …………………….Adam (Scherzel) und Elisabeth Quack ……………… ……….wohnhaft zu Medelsheim und gestorben ………………………………………………………………. ………………………………………………………… zu Medelsheim am zwei und zwanzigsten September ………………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………………….
welche uns aufgefordert haben, zur Abschließung der zwischen ihnen verabredeten Heirat zu schreiten, wovon die erste Vekündigung vor Hauptthüre unsers Gemeindehauses, am zwanzigsten des Monats September Jahrs ein tausend acht hundert neun und zwanzig um zwölf des Mittags……………………………………………………………………………………………………… ……………… Verkündigung vom zwanzigsten und sieben und zwanzigsten September……….. ……………………………………………….um zwölf Uhr des Mittags ………………………………………………. ………………………………….ein und dreißigsten September ……………………………………………………
Da uns keine Opposition gegen diese Heirat insinuirt worden, so haben wir nach vorheriger Vorlesung aller oberwähnten Schriften und de 6ten Kapitels des bürgerlichen Gesetzbuchs, betitelt: von der Heirath der ans uns geschehenen Aufforderung Genüge geleistet und haben den künftigen Ehegatten und die künftige Ehegattin gefragt, ob sie sich zum Manne und zur Frau nehmen wollen. Nachdem beide und zwar ein jedes ins besondere eine bejahende Antwort gegeben hatten, erklärten wir im Namen des Gestzes, das................................................................................................................................................................................
............................Peter Gries......................und.......................Anna Maria Chergel............................................................................
ehelich mit einander verbunden sind.
Worüber wir diesen Akt aufgesetzt haben in Gegenwart von ………………………………… ……….. Jahre alt Taglöhner, von ……. Scheid …….. Jahre alt Tagelöhner, von Georg Hubert neun und zwanzig Jahre alt Taglöhner und von Conrad …………………………… und zwanzig Jahre alt, alle wohnhaft zu Medelsheim …………………………………………………………………………….. ……………..
welche, nachdem ihnen dieser Akt ebenfalls vorgelesen worden, mit uns und den kontrahierenden Theilen unterschrieben haben. ……………………………………………………………. ………………………………….

Peter Gries ………………………………………..
………………… ………………………….
………………... …………………………. G Beck


Das Dokument stammt aus Bildern von der Familysearch-Site.

Hier ist der Link: "Medelsheim, Pfalz, Bayern, Allemagne Documents, 5 août 2018," images, FamilySearch (https://www.familysearch.org/records/images/image-details?rmsId=TH-909-74705-28874-89&imageIndex=207 : 10 mars 2020), image 208 de 572; Medelsheim (Bayern). Standesamt.
TH-909-74705-29050-79 Peter GRIES + Anna Maria Chergel.jpg
Im voraus vielen Dank für Lücken füllung und/oder eventuelle Änderungen.

Freundschaftlisch

Rainier GRIES
franzpeter
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Hallo Rainier,

hier nun der gesamte Text:

Im Jahr ein tausend acht hundert neun und zwanzig den dritten Tag des Monats Oktober um ein Uhr des Nachmittags sind vor uns Georg Beck Bürgermeister der Bürgermeisterei Medelsheim wohnhaft zu Medelsheim Beamten des Zivilstandes der Gemeinde Medelsheim Kantons Neuhornbach Bezirksgericht Zweibrücken, erschienen Peter Gries dreißig Jahr und acht Monate alt, Maurer geboren und wohnhaft zu Niedergailbach großjähriger Sohn von dem verlebten Nicolaus Gries lebend Maurer wohnhaft zu Niedergailbach, gestorben allda am einunddreißigsten des Monats October Jahres achtzehn hundert und achtzehn, wie aus dem anliegenden zu Walsheim am acht und zwanzigsten September laufenden Jahres ausgestellten Auszug aus dem Sterb-Register erhellt, und von Magdalena Kalebronn ohne bestimmtes Gewerb wohnhaft zu Niedergailbach, welche Eheleute waren,welche gegenwärtig ist und in die Ehe einwilligt, und der Jungfer Anna Maria Chergel zwei und dreißig Jahre alt, ohne bestimmtes Gewerb geboren zu Graefenthal wohnhaft zu Medelsheim, großjährige Tochter von dem verlebten Adam Scherschel und Elisabeth Quack lebens Ehe- und Schäfersleute wohnhaft zu Medelsheim und gestorben allda, der Vater am ein und dreißigsten Juli achtzehn hundert acht uns zwanzig, und die Mutter am fünfzehnten April achtzehn hundert und zwölf, wie aus den anliegenden zu Medelsheim am zwei und zwanzigsten September laufenden Jahres ausgestellten Auszügen aus dem Sterb-Register erhellt; sowie deren Groseltern, wovon die künftigen Ehegattin eidlich bekräftigte, daß deren Todesort und letzter Wohnort ihr unbekannt seyen, und wovon die hiernächst benannten vier Zeugen ebenfalls eidlich erklärten, daß obgleich sie die künftige Ehegattin kennen, sie dennoch keine Kenntniß von dem Todesort oder letzten Wohnort der ……denten derselben hätten
welche uns aufgefordert haben, zur Abschließung der zwischen ihnen verabredeten Heirat zu schreiten, wovon die erste Vekündigung vor Hauptthüre unsers Gemeindehauses, am zwanzigsten des Monats September Jahrs ein tausend acht hundert neun und zwanzig um zwölf Uhr des Mittags und die zweite am siebenundzwanzigsten desselben Monats und Jahrs, so wie zu Walsheim die erste Verkündigung am zwanzigsten und sieben und zwanzigsten September laufenden Jahres, jeweils um zwölf Uhr des Mittags stattgehabt haben ohne daß eine Opposition gegen diese Heirath geschehen ist, wie solches aus dem anliegenden zu Walsheim am dreißigsten September ausgestellten Zeugniß erhellt.
Da uns keine Opposition gegen diese Heirat insinuirt worden, so haben wir nach vorheriger Vorlesung aller oberwähnten Schriften und des 6ten Kapitels des bürgerlichen Gesetzbuchs, betitelt: von der Heirath, der ans uns geschehenen Aufforderung Genüge geleistet und haben den künftigen Ehegatten und die künftige Ehegattin gefragt, ob sie sich zum Manne und zur Frau nehmen wollen. Nachdem beide und zwar ein jedes ins besondere eine bejahende Antwort gegeben hatten, erklärten wir im Namen des Gesetzes, daß
............................Peter Gries......................und.......................Anna Maria Chergel
ehelich mit einander verbunden sind.
Worüber wir diesen Akt aufgesetzt haben in Gegenwart von Peter Trapp ein und sechzig Jahr alt, Taglöhner, von von Mathias Scheid vierzig Jahr alt, Tagelöhner, von Georg Hubert neun und zwanzig Jahr alt, Taglöhner, und von Conrad Scherschel Schäfer acht und zwanzig Jahre alt, alle wohnhaft zu Medelsheim
Erstere drei mit den Parthein nicht verwandt. Letzterer Bruder der Ehegattin.
welche, nachdem ihnen dieser Akt ebenfalls vorgelesen worden, mit uns und den kontrahierenden Theilen unterschrieben haben nachdem die Mutter des Ehegatten erklärt hatte des Schreibens unkundig zu seyn

Peter Gries Anna Maria Schersell
Peter Trapp Mathias Scheid
Georg Hubert Conrad Schersell G Beck

Noch eine Anmerkung zum Familiennamen der Braut: da scheint es diverse Schreibweisen zu geben, die in den Handschriften nicht immer eindeutig identifizierbar sind. "Chergel" lässt sich immer gut lesen - evtl. ist das die (französischsprachige) Urform? (Der Name scheint auf der zweiten Silbe betont worden zu sein, darauf deutet auch das Doppel-l in den anderen Schreibweisen hin). Bei der deutsch geschriebenen Namensform kann ich nicht eindeutig erkennen, ob es nur Scherchell, Schersell, oder Scherschell heißen soll.

Schöne Grüße,
Franz Peter
rgries
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Hallo

Nochmals vielen, vielen Dank für die Abschrift. Ich bin beeindruckt von ihrem Talent solche Akten entschlüsseln zu können. Was den Namen meiner Ururgroßmutter anbelangt, ist die Schreibweise verschieden. In Cocheren wo sie am 17 07 1858 verstorben ist, ist ihr Name Schergel geschrieben.

Ich hätte noch zu Schluss zwei Sterbe Akten zu entschlüsseln

1) Sterbe Akte von Peter (Nikolaus im Sterbeakt geschrieben) Gries
Acte de Décès de Peter GRIES.jpg
Das Dokument ist eine Fotocopie von der Mairie von Cocheren

Was ich entschlüsseln konnte



Kochern am 14 Mai 1876

Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach bekannt, der ………….. Peter JOST wohnhaft zu Kochern und zeigte an, das der Steinbrecher Nikolaus GRIES 81 Jahre alt Katolischer Religion, wohnhaft zu Kochern geboren zu Gailbach (Bayr. Rheinpfalz) ………………………….. Anna Schergel ......... die Eltern sind unbekannt.
Zu Kochern am (13) Dreizehnten Mai des Jahres Tausendachthundertsiebenzig und sechs Nachmittags um Zwei Uhr verstorben sei.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

Jost

Der Standesbeamte.

Houp


2) Sterbe Akte von Peter Nikolaus Gries




Acte de Décès de Nikolaus GRIES.jpg

Das Dokument ist eine Fotocopie von der Mairie von Cocheren

Was ich entschlüsseln konnte



Bürgermeisterei Kochern Kreis Forbach den zwölften Januar achtzehnhundert fünf und siebenzig um zehn Uhr des Morgens

Sterbe Urkunde von Nikolaus Gries

alt drei und vierzig Jahren, gestorben zu Kochern den acht und zwanzigsten Januar achtzehnhundert fünf und siebenzig um elf des Morgens von Beruf Steinbrecher wohnhaft zu Kochern …………………… zu Kochern ………………….. Maria Bour

Sohn von Peter Gries
alt neun und siebenzig Jahre, von Beruf Steinbrecher wohnhaft zu Kochern und von ……..
…………………… Anna Maria Schergel alt
Jahre, von Beruf …………………………….gestorben zu Kochern
Auf die vorstehende Erklärung, welche wir gemacht ist durch Peter Jost
alt drei und dreißig Jahre, von Beruf ……….
wohnhaft zu Kochern welcher angab er sei Nachbar
des Verstorbenen, und durch Michael Baÿard
alt dreißig Jahre, von Beruf ……………….. wohnhaft zu Kochern
welcher angab er sei Nachbar des Verstorbenen, ist diese Verhandlung vorgelesen und von den Anwesenden unterschrieben worden.

So geschehen vor mir Nikolaus Houp Bürgermeister
in meiner Eigenschaft als Civilstands-Beamter, nachdem ich mich von dem Tode versichert habe.



Jost Bayard Der Bürgermeister

Houp


AM RAND STEHT GESCHRIEBEN

N° 3
Sterbe Urkunde
von
Nikolaus Gries
-------------------
F ……………………
………………………
………………………
……………………….


Jost Bayard

Im voraus schon vielen Dank wenn Sie mir dies noch entziffern könnten


Freundschaftlisch

Rainier GRIES
franzpeter
male
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Hier kommt schon einmal die erste:

Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach bekannt, der Feldhüter Peter JOST wohnhaft zu Kochern und zeigte an, daß der Steinbrecher Nikolaus GRIES 81 Jahre alt katholischer Religion, wohnhaft zu Kochern geboren zu Gailbach (Bayr. Rheinpfalz) zuletzt verheiratet gewesen mit der verstorbenen Anna Schergel Sohn (die Eltern sind unbekannt) zu Kochern am (13) Dreizehnten Mai des Jahres Tausendachthundertsiebenzig und sechs Nachmittags um zwei Uhr verstorben sei.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

Jost

Der Standesbeamte.

Houp
franzpeter
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Und nun die zweite:

Bürgermeisterei Kochern Kreis Forbach den Januar achtzehnhundert fünf und siebenzig um zehn Uhr des Morgens

Sterbe-Urkunde von Nikolaus Gries

alt drei und vierzig Jahre, gestorben zu Kochern den acht und zwanzigsten Januar achtzehnhundert fünf und siebenzig um elf des Nachts von Beruf Steinbrecher wohnhaft zu Kochern Ehegatte von der zu Kochern wohnenden Maria Bour

Sohn von Peter Gries
alt neun und siebenzig Jahre, von Beruf Steinbrecher wohnhaft zu Kochern und von dessen Ehefrau Anna Maria Schergel alt
Jahre, von Beruf ohne wohnhaft resp. gestorben zu Kochern
Auf die vorstehende Erklärung, welche wir gemacht ist durch Peter Jost
alt drei und dreißig Jahre, von Beruf Weber, wohnhaft zu Kochern welcher angab er sei Nachbar
des Verstorbenen, und durch Michael Bayard
alt dreißig Jahre, von Beruf Rottenführer wohnhaft zu Kochern
welcher angab er sei Nachbar des Verstorbenen, ist diese Verhandlung vorgelesen und von den Anwesenden unterschrieben worden.

So geschehen vor mir Nikolaus Houp Bürgermeister
in meiner Eigenschaft als Civilstands-Beamter, nachdem ich mich von dem Tode versichert habe.



Jost Bayard Der Bürgermeister:

Houp


AM RAND STEHT GESCHRIEBEN

N° 3
Sterbe Urkunde
von
Nikolaus Gries
-------------------
Die Streichung des Wortes
"zwölften und die Hinzusetz-
ung des Wortes "neunund
zwanzigsten wird gebilligt

Jost Bayard

Da war jetzt nicht allzu viel Arbeit zu tun.
Schöne Grüße, FP
rgries
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Hallo

Noch mals vielen Dank für ihre Arbeit Franz Peter

Freundschaftlisch

Rainier
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